vom 5. Mai 1998 (Gültig ab 1. Mai 1998) geändert durch ÄndTV Nr. 1 vom 15. März 1999
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesministerium des Innern -, |
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder - vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes -, |
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände - vertreten durch den Vorstand -,einerseits, und der |
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr - Hauptvorstand -,diese zugleich handelnd für die |
- Gewerkschaft der Polizei, - Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, |
sowie der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft - Bundesvorstand -,wird folgendes vereinbart: |
| Präambel |
| Die Tarifvertragsparteien wollen mit Hilfe dieses Tarifvertrages älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang |
| vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen und dadurch vorrangig Auszubildenden und Arbeitslosen |
| Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. |
| § 1 Geltungsbereich |
| § 2 Voraussetzungen der Altersteilzeit |
| § 3 Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit |
| § 4 Höhe der Bezüge |
| § 5 Aufstockungsleistungen |
| § 6 Nebentätigkeit |
| § 7 Urlaub |
| § 8 Nichtbestehen bzw. Ruhen der Aufstockungsleistungen |
| § 9 Ende des Arbeitsverhältnisses |
| § 10 Mitwirkungspflicht |
| § 11 Inkrafttreten, Geltungsdauer |